Solarbetrug Ratgeber & mögliche Fallbeispiele

Photovoltaik PV Anlage

Mit dem anhaltenden Boom treten auch im Photovoltaik-Markt zunehmend Personen und Unternehmen mit betrügerischer Absicht in Erscheinung. Der zwischenzeitlich starke Nachfragedruck verführte Kaufinteressenten insbesondere im B-to-B-Geschäft dazu, geschäftsübliche Vorsichtsmaßnahmen zu missachten und unkalkulierbare Risiken einzugehen. Seien Sie gegenüber großen Versprechungen von faktisch unbekannten Herstellern sehr vorsichtig. Dieser Beitrag soll über die gängigsten Methoden der Betrüger informieren und Ihnen dabei helfen, sich vor finanziellem Schaden zu schützen. Sehen Sie sich die Beispiele an und lernen dabei kennen, wie Betrüger in konkreten Fällen vorgegangen sind. Prüfen Sie anhand unserer Checkliste, ob Sie den Angeboten eines neuen Geschäftspartners vertrauen können.

Betrüger schädigen eine ganze Branche!

  • Bereits bezahlte Ware wird niemals ausgeliefert
  • Anzahlungen auf Lieferungen verschwinden spurlos
  • Ein und dieselbe Ware wird mehrfach verkauft
  • Gefälschte Zertifikate und Lieferdokumente werden verschickt

Kriminelles Handeln einiger “schwarzer Schafe” hat negative Auswirkungen auf alle: Hersteller, Händler, Installateure und Endkunden. Die Methoden der Betrüger ähneln sich dabei, werden aber immer ausgefeilter.

Fallbeispiele Solarbetrug

Schwarzen Schafen keine Chance geben. Lernen Sie die typischen Vorgehensweisen von Betrügern in der Solarbranche anhand einiger Fallbeispiele kennen.

Namen wurden geändert. Ähnlichkeiten mit existierenden Personen und Unternehmen sind rein zufällig und somit nicht beabsichtigt. Sachverhalte sind teilweise vereinfacht oder beispielhaft dargestellt.

Kapitalanlage á la Schneeball

In den letzten Wochen erreichen uns immer mehr Anfragen zu fragwürdigen „Finanzanlagen durch Verpachtung von Solaranlagen“. Solarprofis bemerken meist auf den ersten Blick, dass hier schwarze Schafe aktiv sind. Daher warnen Sie bei Bedenken Ihre Kunden, sich nicht auf solch windige Geschäfte einzulassen.

Vorweg: Es gibt viele seriöse Solarfonds und Direktinvestitionen in Solaranlagen, die mit geprüften Fonds und der notwendigen Markterfahrung gute Produkte anbieten. Echte Gemeinschafts- und Bürgeranlagen sind durch seriöse Anbieter schon seit mehr als einem Jahrzehnt erfolgreich am Markt etabliert.

Im Folgenden wird aber vor einem „Kapitalangebotssystem“ gewarnt, das mittels mehrerer hundert Vermittler gegenwärtig in den Markt drängt und seine Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit in finanzieller Not bringen wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) ist für solche „grauen“ Angebote nicht zuständig, weil eine Prospektpflicht nicht vorliegt. Zahlreiche Markt- und Finanzexperten warnen vor diesem im Folgenden beschriebenen „Angebot“ nachdrücklich.

Solaranlage ohne eigenes Dach

Gegenwärtig wird über verschiedene Finanz-Vertriebsgesellschaften in ganz Deutschland (zurzeit z.B. in Franken) ein „steuergünstiges Solar-Investitionsangebot“ auf fremden Dächern (meist zwischen 2,4 kWp und 20 kWp-Leistung) angeboten. Die Modultypen und sonstige Komponenten bleiben in der Beschreibung meist sehr vage. Im vorliegenden Fall kauft der Anleger eine Solaranlage und verpachtet diese für einen festen Zeitraum an eine Gesellschaft zurück. Diese Gesellschaft verpflichtet sich als Nutzerin gemäß Vertrag zur Zahlung einer festen monatlichen Pacht über 20 Jahre und übernimmt die Nebenkosten der Anlage. Die versprochen Gewinnen sind als sehr stattlich zu bezeichnen. Das Konzept erscheint zunächst für „Anleger“ attraktiv, die kein geeignetes Dach für eine Solaranlage zur Verfügung haben, aber dennoch in Photovoltaikanlagen investieren möchten.

Quadratur des Kreises

Der Stromertrag soll im Schnitt von 20 Jahren meist bei weit über 1000 kwh pro kWp betragen. Teilweise wird ein Dachnachführungskonzept bzw. Trackingsystem (von der Sinnhaftigkeit bei einer Dachanlage mal abgesehen) versprochen, um den hohen Ertrag über zwanzig Jahre zu rechtfertigen. Dieses aufwändige System passt aber überhaupt nicht zum verstärkt angebotenen „Dumpingpreis“, der zugleich besonders innovativen aber günstigen Module. Zudem wird u. a. mit fragwürdigen Steuerargumenten gelockt, was bei Investitionen für eine Solaranlagen im Verlauf der nächsten 20 Jahre und wegen der EEG-Vergütung nicht relevant erscheint. Die dem Käufer defacto angebotene Solaranlage ist einfachster Bauart und meist nur ein Teil einer großen Gesamtsolaranlage, wobei in der Regel unklar bleibt, wie die Trennung der Anlage (sicherer Grundbucheintrag, Ermittlung des Ertrags der Teilanlage) erfolgen soll. Den erzielten Gewinn soll der Investor in einigen Fällen zudem gleich wieder in einen firmeneigenen Rentenfonds oder ähnliches anlegen, damit die Gewinne sicher für die Zukunft verwahrt werden.

Kurzsichtiges Konzept

Die ersten PV-Anlagen waren für Ende 2009 avisiert, die „Hauptlieferungen“ sind im „Verlauf des ersten Vierteljahrs 2010“ geplant. Referenzanlagen gibt es so gut wie nie. Offenbar werden Investoren, die schon vor einigen Monaten Gelder eingezahlt haben, dadurch beruhigt, dass schon erste kleine monatliche Rückzahlungen oder die Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgen, ohne dass die „geplante“ Solaranlage am Netz ist. Der „Schneeball“ ist ins Rollen gekommen. Denn: „Altkunden“ oder professionelle Finanzvertriebsdienstleister sollen neue Kunden werben, um das System zunächst am Laufen zu halten. Das Konstrukt ist so aufgebaut, dass die geworbenen Kunden früher oder später Probleme bekommen sollten, denn über die laut Angebot notwendigen 20 Jahre ist dieses System nicht zu halten, auch wenn die Solaranlagen auf den „fremden Dächern“ tatsächlich gebaut werden sollten, was unklar erscheint. Selbst wenn die Solaranlagen wirklich errichtet werden: Im Fall einer Insolvenz des Pächters muss der Erwerber der Kapitalanlage sämtliche Unterhaltskosten selbst tragen. Das Modell gerät dann schnell in Unterdeckung, da die versprochene Stromausbeute nicht erreicht wird. Die Finanzfalle schnappt zu.

Geld anlegen mit kühlem Kopf

Die Anbieter sind erst seit kurzem am Markt bzw. sie besitzen schlechte oder keine Marktreferenzen. Die Endkunden bzw. Privatanleger glauben faktisch mit wenig Aufwand den schnellen Euro zu erzielen, übersehen aber das problematische Grundkonstrukt, das offensichtlich nur als „Schneeballsystem“ eine gewisse Zeit funktionieren kann. Ein Schneeballsystem ist für eine anvisierte Geldanlage von 20 Jahren katastrophal. Ohnehin ist das Angebot für solarkundige Personen nicht attraktiv, weil es viel sinnvollere und sicherere Alternativen von etablierten Solar- oder Fondsgesellschaften gibt.

Grundsätzlich sollten Sie sich nicht auf Angebote einlassen, die traumhaft viel versprechen. Kaufen Sie nicht die „Katze im Sack“: Investieren Sie in keine Geldanlage, die sie nicht überblicken können. Überprüfen Sie kritisch zum Beispiel den genannten Ertrag der Anlagen mit den entsprechenden kostenlosen Programmen im Internet. Es gibt zahlreiche Alternativen im Markt, die seriös sind. Auch in der Solarbranche gibt es kein leicht verdientes Geld. Nur wer sich gut informiert und tlw. auch bauliche Verpflichtungen übernimmt, hat eine nachhaltige Anlage getätigt.

Beispiel: Solarmodule eines chinesischen Markenherstellers

Anfang März xxxx bietet die Firma XXXXX, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn XXXX ein attraktives Megawatt-Kontingent Solarmodule eines chinesischen Markenherstellers an. Auf Nachfrage versichert Herr XXXXXX, dass die Ware ursprünglich aus einer seriösen Quelle stammt, in diesem Fall die Module aber aus einem geplatzten Projekt in Griechenland übernommen wurden.

Lieferbedingungen nicht ideal

Ein ausländisches Unternehmen interessiert sich für die Ware, und man wird sich im Prinzip schnell einig. Der vereinbarte Liefertermin ist Ende Mai. Der Käufer ist sogar bereit, einen Teil der Kaufsumme als Vorkasse zu zahlen, wenn entsprechende Sicherheiten vorliegen. Ende März ist aber noch immer nicht klar, ob die notwendigen Zertifikate vorhanden sind und die Firma XXXXX Sicherheiten bieten kann. Generell scheint der Verkäufer sich nicht im Handel von Solarmodulen auszukennen. Die von der Firma XXXXX angegebenen Referenz-Unternehmen bestätigen aber, das Herr XXXXX seriös ist. Der Käufer beschließt daher, gemeinsam mit einem Berater nach XXXX-Deutschland zu fliegen, um dort Anfang April mit Herrn XXXXX zu sprechen.

Persönliche Verhandlungen erfolgreich

In Hamburg angekommen, trifft man sich in einem Restaurant, da die Räume des Unternehmens gerade nicht zur Verfügung stünden. Der sympathisch erscheinende Herr XXXXX bittet um Verständnis, dass noch nicht alles so läuft, wie es sollte. Er würde normalerweise im Bereich Windenergie arbeiten und hätte nur für den gelegentlichen Handel mit Solarmodulen eine neue Firma gegründet. Herr XXXXX will noch immer nicht seine Vorlieferanten nennen, weist aber darauf hin, dass es ein bekanntes Unternehmen aus XXXX-Deutschland wäre. Die technischen Datenblätter der Module lassen darauf schließen, dass dies stimmt. Trotz der Bedenken wird man sich einig, dass Herr XXXXX seriös erscheint und bereits zuvor an andere Kunden angeblich erfolgreiche Module verkauft hat.

Die Bedingungen

Der Käufer erklärt sich bereit, 20 Prozent Vorkasse zu leisten, wenn er die Flashlisten bekommt. Andere Papiere liegen noch nicht vor, Baumnn versichert aber, dass er eine Lieferbürgschaft eingeht. Die Waren, obwohl schon im Xxxxxxx Hafen gelagert, können aber dennoch nicht besichtigt werden. Der xxxxxxx Käufer fliegt wieder heim und wartet auf die Papiere. Die gewünschten Flashlisten kommen dann auch tatsächlich wenig später, und die Vorkasse in Höhe von rund 600.000 Euro wird geleistet. Der Käufer ist zufrieden, da er unter enormen Druck steht und zwingend die Module für ein Projekt benötigt.

Was ist eine Flashliste?

Bei jeder Modullieferung bekommen Käufer eine Flashliste mit Seriennummern und einem Leistungsnachweis als Exceltabelle zu gesendet. Die Daten kommen vom jeweiligen Modulhersteller und werden am Ende eines jeden Produktionsprozesses erfasst. In der Flashliste ist die im Werk gemessene Leistung pro Modul (jedes Modul hat eine positive Leistungstoleranz von 0 bis 5 Watt je nach Hersteller), die Chargennummer, die Artikelbezeichnung, die Seriennummer etc. aufgeführt. Im Garantiefall kann das betroffene Modul so rückverfolgt werden. 

Der Händler verschwindet

Ab Mitte Mai ist Baumann telefonisch und schriftlich nicht mehr zu erreichen. Nachforschungen ergeben, dass die erwähnten erfolgreichen Geschäfte mit anderen Kunden nie stattgefunden haben, da die Referenzadressen zum Umfeld des Betrügers gehörten. Wie aber sind die ordnungsgemäßen Flashlisten zu erklären? Die Papiere wurden auf krummen Wegen von einem anderen Handel besorgt und verfälscht. Die darin enthaltenen Module waren schon rund 8 Monate zuvor hergestellt worden und existierten also wirklich. XXXXXXX hat nie über die Ware verfügt. Ein anderer, vollkommen unbeteiligter Händler hat die Module Anfang des Jahres bereits an seine Kunden ausgeliefert. Baumann hat also einfach veraltetet Papiere weitergegeben.

Das geschickte Vorgehen des Betrügers Baumann zeigt, dass man einfachen telefonischen Auskünften von branchenunbekannten Referenzpartnern ebenso wenig trauen darf, wie Papieren, die mitunter nur als Kopie oder Fax zur Verfügung gestellt werden. Hier gilt es auch, die Schlüssigkeit der Angaben zu prüfen.

Beispiel: Fall eines beliebten US-Markenherstellers

Anfang April 2008 bietet das deutsche Unternehmen XXXXX ein Dünnschichtmodul-Kontingent eines beliebten US-Markenherstellers von fast 400 kWp zu einem sehr guten Preis an, Ware lagernd in Deutschland. Insgesamt sieben verschiedene Unternehmen aus Europa treten nun mit XXXXXX in Verbindung und vereinbaren den Kauf von Teilmengen. Das Kontingent stammt angeblich von einem bekannten Großhändler, der als Distributor für den Markenhersteller in Deutschland auftritt.

Geänderte Bedingungen und erste Verzögerungen

Vereinbarter Liefertermin der Module ist die 18. Kalenderwoche. XXXXXX verlangt von seinen Kunden 100 Prozent Vorkasse, da sonst der Großhändler die Ware nicht bereitstellt. Die Vorkasse wird überwiesen, allerdings in einigen Fällen nicht an XXXXXX sondern direkt an einen Vorlieferanten. Dieser tritt Mitte Mai direkt an die Kaufinteressenten heran, stellt sich jedoch als XXXXXX GmbH vor – ein Name, der zuvor nie erwähnt wurde. Bis Ende Mai gehen so auf dem Konto des Lieferanten rund 900.000 Euro ein. Der Handel scheint zu klappen, aber der Liefertermin werde aufgrund der Verzögerungen bei der Bezahlung erst in der 21. Kalenderwoche liegen. Die Module liegen auf einmal nicht mehr in Deutschland bereit, sondern müssen angeblich erst aus den USA importiert werden.

Ein Verkäufer mit Profil

Zeit verstreicht, in der sich aber noch niemand ernsthafte Sorgen macht. XXXXXX hatte zuvor bereits erfolgreich und zuverlässig gehandelt und war als Unternehmen bekannt, das üblicherweise Anlagen installiert, aber bei günstigen Gelegenheiten auch Module kauft und weiterverkauft. Der Geschäftsführer von XXXXX war stets freundlich und zuvorkommend. Vorsichtshalber eingeholte Wirtschaftsauskünfte über die beiden Unternehmen sind nicht hervorragend, geben aber auch keinen Grund, an der Seriosität der Geschäftspartner zu zweifeln. Alle Angaben auf den Verträgen scheinen stimmig. Man hat einen erfahrenen Installateur und Händler vor sich.

Die Lieferung kommt nicht

Die ersten Teilkontingente werden nicht fristgerecht ausgeliefert. Die Käufer vermuten noch, dass es sich nur um eine leichte Verzögerung seitens des Vorlieferanten handelt, wie sie häufig in der Branche vorkommen können. XXXX fühlt sich überfordert mit der Situation und verweist auf den Vorlieferanten. Die Firma XXXX ist scheinbar erst seit kurzem im Handel mit Solarmodulen tätig. Die Unkenntnis über einige Sachverhalte des Geschäftsführers fällt auf.

Die Firma XXXXX vertröstet die Kunden zunächst auf den XXXX., eröffnet nach erneutem Verstreichen des Termins jedoch, dass dieser nicht mehr zu halten sei, ein neuer Termin wird 1 Woche später angesetzt. Die Ware sei versehentlich in einen falschen Hafen verschifft worden. Als dann aber sowohl der Geschäftsführer von XXXXXX als auch der der XXXXX GmbH auf Nachfragen nicht mehr reagiert und die Kommunikation mit den Kunden einstellt, schalten die geprellten Käufer die Polizei ein. Leider zu spät: Die Konten von Lehmann sind geräumt, deren Geschäftsführer ist untergetaucht.

Ohne Sicherheitsmaßnahmen ein leichtes Spiel

Dieses Vorgehen ist so erfolgreich, da Namen von erfahrenen und zuverlässigen Unternehmen aus der Solarbranche genutzt werden, um Vertrauen bei den Kunden herzustellen. Darüber hinaus werden gezielt Produkte angeboten, die rar und daher hoch begehrt sind.

Den Betrügern ist bewusst, dass die Bereitschaft, auf Sicherheitsmaßnahmen zu verzichten, momentan in der Photovoltaikbranche noch sehr hoch ist. Fast alle Geschädigten haben 100 Prozent der Ware im Voraus bezahlt. So hatte die Firma XXXXXX ein leichtes Spiel, sich auf kriminellem Weg zu bereichern. Einige der betrogenen Unternehmen stehen jetzt vor dem wirtschaftlichen Ruin.


Checkliste zur Angebotsüberprüfung

Vorsicht bei allzu verlockenden Angeboten!

Sie haben im B-to-B-Geschäft, zum Beispiel als Installationsbetrieb, unverhofft ein sehr attraktives Angebot einer Ihnen noch unbekannten Firma per Mail oder Fax bekommen?

Prüfen Sie das Angebot und den Anbieter genau anhand der unten stehenden Liste. Bereits an wenigen Hinweisen können Sie erkennen, ob die Offerte womöglich unseriös ist und der Anbieter Betrugsabsichten hegt:

  • Gesuchte Markenmodule werden deutlich unter den aktuellen Marktpreisen angeboten.
  • Die anbietende Firma wurde erst vor einigen Monaten gegründet oder ist erst seit kurzem im Photovoltaik-Bereich aktiv.
  • Der Lieferant hat keine Referenzen in der Branche.
  • Der Ansprechpartner beim Lieferanten ist telefonisch nie oder so gut wie nie erreichbar. Es existiert nur eine Handynummer.
  • Der eigentliche Unternehmenszweck der Firma ist nicht der Handel mit Solarkomponenten bzw. hat keinen Solarbezug.
  • Der Lieferant kann wenig technische Details über die Ware nennen bzw. kann Datenblätter erst nach Rücksprache mit seinem Vorlieferanten zur Verfügung stellen.
  • In der Auftragsbestätigung finden sich falsche Fachbegriffe oder Modulbezeichnungen, die ein Profi nie verwenden würde. Zahlreiche Schreibfehler können ebenfalls ein Zeichen von mangelnder Sorgfalt und fehlendem Sachverstand sein. (Bsp.: ‘Flaschliste’ statt ‘Flash-Liste’ bzw. ‘Flasher-Liste’, wie es korrekt heißen müsste).
  • Ein Treffen in den Geschäftsräumen des Händlers ist nicht möglich.
  • Die Ware sei angeblich bereits am Ort XY gelagert, darf aber nicht besichtigt werden.
  • Der Lieferant sträubt sich gegen den Versand der Lieferpapiere oder Kopien davon.
  • Der Händler weist Sie darauf hin, dass die Seriennummern eines Markenherstellers nicht an die europäische Niederlassung des Herstellers gegeben werden dürfen (Achtung: Graumarktware!).
  • Die Module müssen schnell und per Vorauskasse bezahlt werden, da der Anbieter sonst den Zugriff auf die Ware verliert.
  • Die Zahlungsbedingungen sind nicht sicher, da z.B. die Vorkasse lange vor Lieferung der Ware verlangt wird oder ein verkürzter Zahlungsweg direkt an den ersten Lieferanten in der Kette verweigert wird.
  • Die Zahlungsabwicklung über ein unabhängiges, neutrales Treuhandkonto ist nicht möglich.

Aktuelle Hinweise für Endkunden

Auf verschiedenen Vertriebswegen wird zum Beispiel gegenwärtig mit “besonders innovativen” Modulen der neuesten Technologie geworben. Seien Sie insbesondere bei fast marktunbekannten Modulen, die gleichzeitig höchste deutsche Qualität versprechen sollen, extrem skeptisch. Es spricht grundsätzlich wenig dafür, daß ein neuer Hersteller ein innovatives Modul mit untypisch hohen Wirkungsgrad produzieren kann.

Im Frühjahr haben Sie die freie Auswahl und bekommen bewährte Komponentenqualität zu akzeptablen Preisen. Aufgrund der EEG-Vergütung ist es für Sie als Endkunden wichtig, daß die Module über mindestens 20 Jahre einen relativ konstanten Ertrag liefern und während der Gesamtlaufzeit nur wenig an Leistung verlieren.

Zu optimistische Renditen machen skeptisch

Seien Sie grundsätzlich vorsichtig bei besonders optimistischen Gewinnversprechen, die pauschal nach acht oder zehn Jahren eine finanzielle Amortisation versprechen. Auch bei Produktaussagen, die zum Beispiel bei einer 5 kWp-Anlage aufgrund der “besonderen Leistungskurve im Prinzip” eine deutlich höhere kWp-Nennleistung in Aussicht stellen und “ohne Gewähr” eine entsprechend hohe Ertragsprognose prognostizieren, ist höchste Skepsis angebracht.

Dies gilt insbesondere auch bei Finanzierungsmodellen, bei denen Sie komplette Anlagen kaufen und gleich wieder an den Anlagenbauer zurück vermieten. Die darin versprochen Renditen-Modelle basieren auf viel zu hohen Ertragsprognosen und unrealistischen Rahmenbedingungen bezüglich dem Betrieb einer Solaranlage. Die dort angebotenen Solarmodule sind in der Regel von einfachster Qualität und werden den Anforderungen auf 20 Jahre sicherlich oftmals nicht gerecht. Diese Finanzmodelle sind zudem häufig mit anderen Geldanlage-Formen verbunden, die eine Transparenz ihrer Einlagen gänzlich erschwert.

Ein seriöser und langfristig orientierter Installationsbetrieb hält im Vertrieb nichts von extremen Versprechungen, denn Kundenenttäuschungen behindern eine langfristige Geschäftsgrundlage und erschweren einen guten Ruf. Pauschale Aussagen zum kWh-Ertrag pro kWp sind nicht zu treffen, denn der tatsächliche Ertrag ist von vielen Faktoren abhängig. Man sollte selbst in Bestlagen und optimalen Rahmenbedingungen (gute Dachausrichtung, hochwertige Komponentenauswahl, gute Abstimmung zwischen Modul und Wechselrichter etc.) grundsätzlich nicht mit Ertragsprognosen von langfristig deutlich über 1000 kWh/a pro kWp arbeiten.

Kalkulieren Sie grundsätzlich Ihr “Sonnengeld” eher vorsichtig und lassen sich dann lieber positiv überraschen.

Höhere Vorkasse bleibt für Endkunden ungewöhnlich

Eine höhere Vorkasse (mehrere Wochen vor Lieferung) bleibt für Endkunden in der Solarbranche beim “Installationsbetrieb des Vertrauens” unüblich und sollte grundsätzlich auch vermieden werden. Eine höhere Vorkasse erscheint unnötig. Eine geringe Vorkasse (unmittelbar vor Lieferung) und die Bezahlung des deutlich größeren Restanteils bei Lieferung bzw. Installation ist mittlerweile auch bei Endkunden nicht mehr völlig ungewöhnlich. Die Vorkasse sollte aber nur gegen entsprechende Sicherheiten oder/und guter Kenntnis des Betriebes erfolgen.

Wo finde ich seriöse Photovoltaikunternehmen?


Quelle: solarbetrug.de

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